AGB

Meine allgemeinen
Geschäftsbedingungen

Hier kannst du meine allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen.

Wenn du ein Shooting bei mir buchen möchtest, bekommst du eine Shooting Vereinbarung von mir. Darin sind deine gebuchten Leistungen sowie die Inhalte der allgemeinen Geschäftsbedingungen abgebildet. Durch eine gute und vertrauensvolle Kommunikation ist Rechtliches meist nicht notwendig, aber dennoch wichtig für eine gegenseitige Absicherung.
 Hierzu benötige ich dann deine Zustimmung und Unterschrift.

1.) Geltungsbereich

1.1.Die folgenden Konditionen gelten für alle von Mandy Matthiesen durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen.

1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Mandy Matthiesen ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Mandy Matthiesen den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

1.4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

1.5. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Fotos, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Dateien usw.)

1.6. Gegenstand der Beauftragung von Mandy Matthiesen durch einen Kunden kann beispielsweise ein Pferdeshooting oder Hundeshooting sein.


2.) Modalitäten der Leistungserbringung

2.1. Bei umfangreichen Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Mandy Matthiesen zu äußern.

2.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Location (Ort) genutzt werden kann und dort fotografiert werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

2.3. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Mandy Matthiesen ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

2.4. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

2.5. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Mandy Matthiesen Fotografie. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

2.6. Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die zu den Leistungen des bezogenen Angebots gehören oder die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb einer vorgelegten Frist binnen 2 Wochen treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

2.7. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Besondere Wünsche können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Diese Wünsche sollten bereits in der ausgehändigten Online-Galerie oder einer separaten Email angemerkt werden.

2.8. Für Fotoshootings mit Mandy Matthiesen Fotografie gilt es zu beachten, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Umgebung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss. Es wird dann ein neuer Termin vereinbart, für den erneute Fahrtkosten anfallen können.

2.9. Der Auftraggeber ist für sein  Tier vor und währende des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Auftraggeber getragen werden. Der Kunde versichert eine entsprechende Haftpflichtversicherung bzw. Tierhalterhaftpflicht (oder andere gleichwertige Versicherung) abgeschlossen zu haben.

2.10. Der Aufraggeber ist während der gesamten Fotosession für den physischen so wie psychischen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach einer Fotosession auftreten haftet Mandy Matthiesen Fotografie nicht.

2.11. Fotosessions beinhalten trotz jeglicher Vorsicht immer ein Restrisiko. Gegen einen Unfall oder eine Verletzung ist der Auftraggeber, seine Helfer und sein Tier nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Mandy Matthiesen Fotografie übernimmt hierfür keine Haftung.


3
.) Vergütung, Honorar, Eigentumsvorbehalt

3.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

3.2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

3.3. Bei Terminvereinbarung ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 25% der Gesamtsumme fällig. Der Restbetrag ist für private Auftraggeber falls nicht anders vereinbart am Shooting Tag fällig.

3.4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.


4.) Leistungsstörung, Ausfallhonorar

4.1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeit Honorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4.2. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

4.3. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
-Stornierung bis 21 Kalendertage vor dem Termin: 25% der Gesamtsumme,
-Stornierung bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50% der Gesamtsumme,
-Stornierungen weniger als 7 Tage vor dem Termin: 75% der Gesamtsumme,
-Stornierungen am Shooting Tag: 100% der Gesamtsumme

4.4. Sofern der Auftragskalender von Mandy Matthiesen Fotografie es zulässt, kann im selben Kalenderjahr ein Ersatztermin gebucht werden. Für das Verschieben des Termins fällt eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 10% der Gesamtkosten an.


5.) Haftung

5.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungshilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

5.2. Mandy Matthiesen Fotografie kann nicht für einen Diebstahl, der während einer Fotosession stattgefunden hat, haftbar gemacht werden und rät, Wertgegenstände entsprechend zu sichern.

5.3. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrages zu vernichten.

5.4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.

5.5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


6.) Nutzungsrecht und Urheberrecht

6.1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.

6.2. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichen Stil bearbeitet werden.

6.3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Erlaubt wird dadurch:
– Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.
– Veröffentlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage – hierfür ist jedoch ausschließlich die weboptimierte Fassung mit Wasserzeichen/Logo zu verwenden.
– Erstellung von Drucken (Fotos, Poster, T-Shirts…) für den privaten Gebrauch.
– Verwendung des Bildmaterials für Boxenschilder, Türschilder und ähnliches für private Zwecke.
– Verwendung des Bildmaterials in privaten Verkaufsanzeigen und Katalogen.

6.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

6.5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

6.6. Bei der Verwendung des Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

6.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

6.8. Der Fotograf behält in jedem Fall das Recht, nach vorheriger schriftlicher Absprache, die entstandenen Fotos für eigene Zwecke kommerziell zu verwenden, zu verkaufen und zu verbreiten (Flyer, Fine Art Prints, redaktionelle Nutzung, Wettbewerbe, etc.) Dies betrifft vor allem die Arbeiten mit Pferden und Hunden, schließt jene mit dargestellten Personen aber nicht gänzlich aus.

6.9. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärben in Schwarz-Weiß oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

6.10. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.


7.) Lieferzeiten, Reklamationen und höhere Gewalt

7.1. Für Mandy Matthiesen Fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb 3-6 Arbeitswochen aus, Durch eine hohe Auftragslage, geschäftliche Reisen und Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei der Reproduktion, Nachbestellung und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7.3. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlichen Frist durch Mandy Matthiesen Fotografie setzt voraus, dass Mandy Matthiesen Fotografie sämtliche, vom Kunden zu beschaffene Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Mandy Matthiesen Fotografie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

7.4. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.


8.) Übertragung des Vertrages

Mandy Matthiesen Fotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eignen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Mandy Matthiesen Fotografie für die Leistung bleibt unberührt.


9.) Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggeber können gespeichert werden.


10.) Schadensersatz und Vertragsstrafe

10.1. Für eine unterlassene oder falsch Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Mandy Matthiesen Fotografie zu zahlen.

10.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzanspruch hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Mandy Matthiesen Fotografie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.


11.) Gutscheine

11.1 der Auftraggeber kann bei Mandy Matthiesen Fotografie Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Mandy Matthiesen Fotografie. Noch nicht eingelöste Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung oder Erstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

11.2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach der Ausgabe begrenzt, falls nicht anders angegeben.


12.) Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Mandy Matthiesen Fotografie (Soltau)


13.) Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksamen Bedingungen wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand: Mai 2021